Schwerbehinderte

Inhaber eines Schwerbehindertenausweises und eines Schwerbehindertenausweises mit Merkzeichen B ungeachtet ihres Wohnsitzes

Die Inhaber eines Schwerbehindertenausweises und eines Schwerbehindertenausweises mit Merkzeichen B fahren zum ermäßigten Tarif. Ihren Anspruch weisen sie mit ihrem Schwerbehindertenausweis/Schwerbehindertenausweis mit Merkzeichen B vom zuständigen Amt für Arbeit, Soziales und Familie der Slowakei nach. Seit dem 1. Juli 2021 kann der Anspruch auf Ermäßigung auch mit einem Identitätsausweis nachgewiesen werden, in dem die Schwerbehinderung vermerkt ist.


Inhaber eines Schwerbehindertenausweises und eines Schwerbehindertenausweises mit Merkzeichen B mit ständigem Wohnsitz in der Region Bratislava

Inhaber eines Schwerbehindertenausweises und eines Schwerbehindertenausweises mit Merkzeichen B mit ständigem Wohnsitz in der Region Bratislava können darüber hinaus beim Kauf einer Zeitfahrkarte für die Zonen 100 + 101 eine zusätzliche Ermäßigung in Höhe von 100 % geltend machen. In den übrigen Zonen gilt eine Fahrpreisermäßigung in Höhe von 50 %.

Der Anspruch auf die Ermäßigung wird nur bei der Ausstellung der kontaktlosen Chipkarte mit einem Schwerbehindertenausweis/Schwerbehindertenausweis mit Merkzeichen B und einem Identitätsausweis nachgewiesen, aus dem der ständige Wohnsitz hervorgeht.


Begleitpersonen von Schwerbehinderten mit Merkzeichen B

Jeder Inhaber eines Schwerbehindertenausweises mit Merkzeichen B hat Anspruch auf die unentgeltliche Beförderung seiner Begleitperson. Wenn sich gegenseitig zwei Inhaber eines Schwerbehindertenausweises mit Merkzeichen B begleiten, kann nur einer von ihnen die unentgeltliche Beförderung beanspruchen.